Friedhofsgebühren

Übersicht der Friedhofsgebühren

1. Grabstellengebühr (Bei Erdgrabstellen, Urnenstelen und sonstigen Grabstellen 10 Jahre, bei Grüften 30 Jahre)

Erdgrabstelle:

  • bis zu 2 Leichen und Urnen: € 100,00
  • bis zu 4 Leichen und Urnen: € 200,00

Sonstige Grabstelle:

  • Urnenstelen für 4 Urnen: € 100,00
  • Grüfte bis zu 3 Leichen und Urnen:  € 900,00
  • Grüfte bis zu 6 Leichen und Urnen:  € 1.800,00

Zuschlag Randgrab: 10% der vorgesehenen Gebühr

Zuschlag Eckgrab: 20% der vorgesehenen Gebühr

Zuschlag Mauergrab: 50 % der vorgesehenen Gebühr


2. Beerdigungsgebühr (Für das Öffnen und Schließen der Grabstelle)

  • Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab: € 400,00
  • Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab: € 200,00
  • Beisetzung einer Leiche in einer Gruft für 3 Leichen: € 560,00
  • Beisetzung einer Leiche in einer Gruft für 6 Leichen: € 750,00
  • Beisetzung einer Urne in einer Gruft für 3 Leichen:  € 400,00
  • Beisetzung einer Urne in einer Gruft für 6 Leichen: € 590,00
  • Beisetzung einer Urne in einer Urnenstele: € 200,00

3. Enterdigungsgebühr: das Zweieinviertelfache der jeweiligen Beerdigungsgebühr

4. Benützung der Aufbahrungshalle: € 50,00 (für jeden angefangenen Tag)


Mehr Informationen und Details:

Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Hoheneich zum Download.