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1. Grabstellengebühr (Bei Erdgrabstellen, Urnenstelen und sonstigen Grabstellen 10 Jahre, bei Grüften 30 Jahre)
Erdgrabstelle:
Sonstige Grabstelle:
Zuschlag Randgrab: 10% der vorgesehenen Gebühr
Zuschlag Eckgrab: 20% der vorgesehenen Gebühr
Zuschlag Mauergrab: 50 % der vorgesehenen Gebühr
2. Beerdigungsgebühr (Für das Öffnen und Schließen der Grabstelle)
3. Enterdigungsgebühr: das Zweieinviertelfache der jeweiligen Beerdigungsgebühr
4. Benützung der Aufbahrungshalle: € 50,00 (für jeden angefangenen Tag)
Mehr Informationen und Details:
Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Hoheneich zum Download.