2G und FFP2 Regelungen in NÖ

Zivilschutz aktuell

2G-Regeln und FFP2-Regeln für NÖ
Die wichtigsten Maßnahmen:
Seit Montag, 08.11.2021 gilt in vielen Bereichen die 2G-Regel. Das bedeutet fast immer: Wo bis vor Kurzem 3G gegolten hat, gilt jetzt 2G.
Was gilt als 2G-Nachweis?
Geimpft: - Nach 2 Teilimpfungen: 360 Tage gültig (ab 6. Dezember 270 Tage) - Nur die erste von 2 Teilimpfungen: Impfnachweis + PCR-Test (max. 72 Stunden) --> gilt nur bis 06.12.21! - Nur eine Dosis vorgesehen: ab dem 22. Tag nach der Impfung für 270 Tage gültig - nach 3. Impfung: wieder 360 Tage gültig (ab 6. Dezember 270 Tage) Genesen: Genesungszertifikat, ärztliche Bestätigung oder Absonderungsbescheid gilt 180 Tage
Wo gilt 2G?
Gastronomie - Nachtgastronomie - Hotels - Krankenhäuser, Pflegeheime u. ä. - Fitness-Studios - körpernahe Dienstleistungen - Veranstaltungen ab 25 Person
Wo gilt FFP2-Masken-Pflicht?
An öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen, wenn kein 2G gilt, wie - öffentliche Verkehrsmittel - gesamter Handel - Museen, Bibliotheken
in NÖ zusätzlich ab 17.11.21: Kinos, Theater, Konzertsäle, etc - Gastronomie außer am Sitzplatz
Was gilt für Kinder?
Bis zum vollendenten 12. Lebensjahr kein Nachweis notwendig; bis Ende der Schulpflicht gilt der "Ninja-Pass"

17.11.2021 13:32